Hallöchen,
Deutschland ist doch sowieso das einzige Land wo man für fast alles Steuern zahlen muß.
Wir haben Hundesteuer, kriegen die Pferdesteur (weil die machen ja Häufchen auf die Straße), dann eine Katzensteuer fehlt nur noch die Fahrradsteuer, Inliner Steuer, Trettrollersteuer, Bobbycarsteuer usw. achja, diese Okösteuer nicht vergessen.
Da ja immer weniger Rauchen müssen sie ja schauen wie sie wieder mehr Steuern bekommen und außerdem muß dann ja mal wieder der kleine Mann zahlen und die oberen kommen wieder so davon.
Gruß
Rewana
Ich habe auch ein Bisschen Angst vor einer eventuellen Fußweg-Abnutzungs-Steuer für Fußgänger ...
😳
Wenn ich nur an das auszufüllende Formular denke:
"A. Wie viele Kilometer legen Sie jährlich zu Fuß auf öffentlichen Fußwegen zurück? (+/- 20 km)
B. Welches Schuhwerk tragen Sie vorwiegend?
(Bitte beachten Sie, dass das Tragen von Schuhwerk mit Pfennigabsätzen die von Ihnen zu zahlende Fußweg-Abnutzungs-Steuer um 25 % erhöht!)
C. Was wiegen Sie?
C.1. Bitte suchen Sie zur genauen Ermittlung und Dokumentation Ihres Gewichts alle 6 Monate unsere Dienststelle auf!
C.2. Bei einer nachweislichen Gewichtsreduktion von mindestens 10 % innerhalb eines Jahres können Ihnen im Jahr der Reduktion 2,25 % der Steuer erlassen werden. Dazu füllen Sie bitte das beiliegende Zusatzformular "10%WenigerAbrieb" aus.
Beachten Sie aber, dass die 10%ige Gewichtsreduktion mindestens für 12 Monate Bestand haben muss! Sollte sich Ihr Gewicht vor Ablauf der 12 Monate wieder erhöhen, wird Ihnen die Steuerermäßigung - auch im Nachhinein!!! - wieder aberkannt, und es wird eine Steuernachzahlung fällig!
C.3. Sollte sich Ihr Gewicht durch eine im Steuerbemessungsjahr ohne eigenes Verschulden eingetretene Schwangerschaft erhöht haben, füllen Sie bitte das beiliegende Zusatzformular "Schwang1" aus und legen es zusammen mit Ihrem Mutterpass vor! In diesem speziellen Fall würden wir ausnahmsweise von einer Erhöhung der Steuer absehen.
Das Vorliegen einer unverschuldeten Schwangerschaft muss selbstverständlich glaubhaft nachgewiesen werden! Die Beweislast liegt bei Ihnen!
C.4. Bei einer selbstverschuldeten Schwangerschaft müssen wir Ihnen das erhöhte Körpergewicht allerdings vollumfänglich auf die zu entrichtende Steuer anrechnen!
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für eine Steuerrückerstattung an den Kindesvater!
C.5. Falls Sie innerhalb eines Jahres nach der Entbindung Ihr ursprüngliches Gewicht nicht zurückerlangt haben sollten, füllen Sie bitte das beiliegende Zusatzformular "Schwang2" aus. Wir behalten uns vor, in diesem Fall Ihre Fußweg-Abnutzungs-Steuer im Verhältnis zu Ihrer Gewichtszunahme prozentual zu erhöhen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Schwangerschaft unverschuldet oder verschuldet eingetreten ist!
Beachten Sie bitte, dass Sie den Kindesvater in diesem Fall auch bei einer verschuldet eingetretenen Schwangerschaft nicht für eine Steuerrückerstattung heranziehen können!
D. Neigen Sie zum Schlurfen?
D.1. Falls ja, warum und wie häufig schlurfen Sie?
Kreuzen Sie bitte an:
Ich schlurfe:
a) nur selten
b) bei jedem zweiten Schritt
c) regelmäßig
d) mutwillig und/oder wenn ich betrunken bin bzw. Drogen konsumiert habe.
Sollten Sie wider erwarten tatsächlich d) angekreuzt haben, füllen Sie bitte das beiliegende Zusatzformular "Trottel1" aus. Dadurch erhöht sich die von Ihnen zu entrichtende Fußweg-Abnutzungs-Steuer um 50 %!
D.2. Ist Ihr Schlurfen krankheitsbedingt?
a) Falls ja, bitten wie Sie, uns ein ärztliches Attest vorzulegen. Unter bestimmten Umständen kann sich die von Ihnen zu zahlende Fußweg-Abnutzungs-Steuer um 25 % reduzieren.
Zu diesem Zweck füllen Sie bitte das beiliegende Zusatzformular "Schlurf1" aus.
b) Falls abzusehen ist, dass sich Ihre Schlurf-Intensität durch medizinische Behandlungen innerhalb der nächsten 6 Monate um mindestens 50 % verringern wird, füllen Sie bitte auch noch das beiliegende Formular "Schlurf2" aus.
c) Sollten sie regelmäßig Schuhwerk mit Pfennigabsätzen tragen, wird die in D.2.a) aufgeführte krankheitsbedingte Reduzierung der Steuer hinfällig!
Für Wenignutzer unserer öffentlichen Fußwege bieten wir auch ein Bonusprogramm an! Dazu müssten Sie uns nur glaubhaft nachweisen, dass Sie ..."
Oh Mann, ich glaube, mit mir geht der "Amtsschimmel" durch!!! Ich muss sofort aufhören, sonst endet dieser Beitrag nie mehr ...
😀 😀 😀