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Babbi14
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Rickie, das Gesetz macht aber keinen Unterschied zwischen Züchten und Vermehren. Und der Begriff Zucht selbst ist lt. Gesetz nicht mal definiert. Die einzigen Regeln zur Zucht macht der Zuchtverband selbst!Gesetzlich geschützt ist dieser Begriff nicht, aber er hat eine Bedeutung. Ja, man kann 2 Katzen aufeinander setzen, ohne SB und ohne Verein, und solange man dabei ein bestimmtes Ziel der selektiven Vermehrung verfolgt, wie besonders große Nachkommen, besonders grazile Tiere, ist es Zucht. Aber nur um mal Katzenbabys zu haben, liegt nicht im Begriff Zucht. Das Wort ist dann einfach falsch gewählt.
Ist z.B. wie mit Gehen im Leistungssport. Unter Gehen versteht man, auch, wenn das Tempo enorm hoch ist, kein Laufen. Das sind 2 grundverschiedene Begriffe, deren Ablauf genau definiert ist. Und somit ist auch das Wort "Zucht" genau definiert und bedeutet etwas anderes als Vermehren.
Ackerbau und Viehzucht wurden z.B. schon betrieben, als es noch keine Stammbäume gab. Aber es handelte sich auch damals schon um Zucht im weiteren Sinne. Bei Rassetieren, auch in der Landwirtschaft, ist das heute eben einen großen Ticken anders.
Aber ein Zuchtverband ist ein Verein der keine Gesetze macht und auch wenn sich ein Züchter nicht an die Richtlinien des Verbandes hält ist es ein Regelbruch und kein Gesetzesbruch. Und genau deswegen sind diese Leute die das machen keine Betrüger (im gesetzlichen Sinn) und "züchten" auch nicht illegal!
Ich möchte nochmal betonen, dass ich persönlich das Vermehren von Tieren, aus Profitgründen, nicht gutheiße.
Der Begriff (Tier-)Zucht ist weder im Tierzucht- noch im Tierschutzgesetz definiert. Er wird mit unterschiedlichem Bedeutungsgehalt verwendet. Unter Züchten im Sinne von § 11b versteht man die geplante Verpaarung von Tieren.